Diese Aufstellung zeigt alle Gegenstände, die bei der Gemeinde Muhr am See als Fundsache abgegeben, aber noch nicht abgeholt wurden. Bei einem Anruf im Einwohnermeldeamt (09831 61956-13) helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen gern weiter.
Bevor wir Ihnen Ihre verlorenen Sachen wieder aushändigen können, müssen Sie sie uns genau beschreiben können und/oder anderweitig mit geeigneten Maßnahmen nachweisen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer/die rechtmäßige Eigentümerin sind.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Funddatum.
- Fundsache
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- Ring
- Fernglas
- Mountainbike
- Schlüsselbund (1 Autoschlüssel, 2 Schlüssel)
- Autoschlüssel einzeln
- Geldschein
- Handy
- Funddatum
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- 05.05.2025
- 23.05.2025
- 06.07.2025
- 10.07.2025
- 12.07.2025
- 09.08.2025
- 16.08.2025