Diese Aufstellung zeigt alle Gegenstände, die bei der Gemeinde Muhr am See als Fundsache abgegeben, aber noch nicht abgeholt wurden. Bei einem Anruf im Einwohnermeldeamt (09831 61956-13) helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen gern weiter.
Bevor wir Ihnen Ihre verlorenen Sachen wieder aushändigen können, müssen Sie sie uns genau beschreiben können und/oder anderweitig mit geeigneten Maßnahmen nachweisen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer/die rechtmäßige Eigentümerin sind.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Funddatum.
- Fundsache
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- Brille
- Damenfahrrad
- ING VISA Karte
- Fahrrad
- 2 kleine Schlüssel
- Funddatum
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- 13.11.2025
- 17.12.2025
- 31.03.2026
- 22.04.2026
- 03.05.2026




