Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus

Das Jahr neigt sich dem
Ende zu und die Weihnachtstage
stehen vor der Tür.

Höchste Zeit, dem aufregenden
und hektischen Alltag zu entfliehen
und zur Ruhe zu kommen.

Genießen Sie die Weihnachtszeit
mit Ihren Liebsten, um schwungvoll
in das neue Jahr zu starten.

Frohe Weihnachten
und einen guten Rutsch
wünscht Ihnen

Dieter Rampe
Erster Bürgermeister

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr

In der Woche vom 23. – 27. Dezember 2024 ist die Gemeindeverwaltung am
Montag, den 23.12. von 08:00 bis 12:00 geöffnet.

Aufgrund von Jahresabschlussarbeiten bleibt das Rathaus am
Freitag, 27.12. geschlossen.

Ab Montag, 30. Dezember steht Ihnen die Gemeindeverwaltung wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger bei ihren Planungen zur Erledigung ihrer Angelegenheiten die Schließung über die Feiertage zu berücksichtigen.

Grundsteuerreform

Der Bund hat eine Grundsteuerreform beschlossen. Diese wurde nun größtenteils bereits durch die Landesbehörden (Finanzämter) umgesetzt. Die Reform führte zu neuen Messbeträgen für Grundstücke. Folglich müssen die Hebesätze der Gemeinden angepasst werden, da dass Gesetz vorsieht, dass die Gemeinden durch die Reform keine Mehreinnahmen bekommen sollen. Aber noch einmal zur Verdeutlichung: die Gemeinden übernehmen die Messbeträge des Finanzamtes, wir haben auf die Höhe der Grundsteuer nur über die Hebesätze Einfluss. Somit wird auch ein Rechtsmittel gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinden nicht erfolgreich sein.

Wir haben jetzt vorläufige Hebesätze festgelegt. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grundsteuer A) wird der Hebesatz 380 % sein (vorher 500%). Für bebaute oder bebaubare Flächen (Grundsteuer B) wird der Hebesatz auf 280 % (vorher ebenfalls 500%) festgesetzt. Da noch nicht alle Bescheide des Finanzamtes rechtskräftig sind, könnte sich hier noch andere Hebesätze ergeben, die dann im Jahr 2026 angepasst werden müssten. Die Hebesätze werden in der Haushaltssatzung festgelegt.

Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass teilweise die Grundsteuermessbeträge sich erhöht haben, aber auch z.T. gesenkt wurden. Die Grundsteuerbescheide der Gemeinde werden im Laufe des Januar 2025 versandt werden.

Neue Souvenirs der Gemeinde Muhr am See

Sie haben die Qual der Wahl: Soll es eine schöne, robuste Emaille-Tasse, ein Holzmagnet, ein Shopper oder doch lieber ein Zugbeutel sein?Wie dem auch sei: Alle Andenken haben unser neues Gemeindelogo sowie eine gezeichnete Silhouette von Muhr am See abgebildet und eigenen sich Ideal als Mitbringsel… oder auch zum Selbstbehalten. Die regional produzierten Artikel erhalten Sie ab sofort im Altmühlsee Informationszentrum.

Wir starten neu durch!

„Unser neues Logo ist ein weiterer Schritt zu einer professionelleren Außendarstellung unserer Gemeinschaft“, ist sich unser 1. Bürgermeister Dieter Rampe sicher. „Wir hoffen, dass dieses freundliche Motiv bald von allen Einwohnerinnen und Einwohnern in Muhr am See als Ausdruck von Gemeinschaft und Zugehörigkeit angenommen wird“.

Haushaltssatzung 2022

Nachstehend wird gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 GO und der Geschäftsordnung der Gemeinde Muhr am See, die Haushaltssatzung der Gemeinde Muhr am See für das Haushaltsjahr 2022 bekannt gemacht.

Auf die Überholspur wechseln

Es ist soweit: Die neuen, schnellen Internet-Anschlüsse stehen jetzt zur Verfügung. Davon profitieren rund 1.200 Haushalte. Das maximale Tempo beim Herunterladen steigt auf bis zu 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) und beim Hochladen auf bis zu 40 MBit/s.

Terminbuchung Rathaus

Eine Terminvereinbarung im Rathaus können Sie jetzt ganz bequem von zu Hause aus erledigen. Unter folgendem Link werden Sie zur Terminbuchung weitergeleitet: https://www.terminland.de/www.muhr-am-see.de/?test=B2J4usH