Am Sonntag, 08. März 2026 finden die Wahlen zum Gemeinderat, zur Landrätin oder zum Landrat und die Wahl des Kreistages statt.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 8. März 2026

  • Unionsbürger sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in der ersten Februarwoche an die Wahlberechtigten versandt.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen  erst ab dem 16. Februar 2026 abgeholt oder verschickt werden können.

(vgl.: 24 GLKrWO Erteilung von Wahlscheinen:
1Wahlscheine dürfen nicht vor dem 20. Tag vor dem Wahltag erteilt werden.
2Die Wahlscheine werden von der Gemeinde ausgestellt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder einzutragen wäre.)

Beantragung der Briefwahl online